
Praxisurlaub
30.01.2023 – 31.01.2023
03.04.2023 – 11.04.2023
30.05.2023
31.07.2023 – 11.08.2023
16.10.23 – 20.10.2023
Wichtige Informationen zur Corona-Impfung
Informationen zur Booster Impfungen
Erste Booster Impfung:
Für alle PatientInnen die eine Grundimmunisierung mit Biontech, Moderna oder Astra Zeneca erhalten haben.
WICHTIG: Der Abstand von 3 Monaten nach der 2. Impfung muss unbedingt eingehalten werden.
Für alle PatientInnen die erstmals mit Johnson & Johnson und danach eine 2 Impfung mit einem MRNA Impfstoff erhalten haben sollten sich laut STIKO 3 Monate nach der 2. Impfung eine weitere Impfung verabreichen lassen.
Diese gilt auch erst als Booster Impfung!
WICHTIG: Abstand von 3 Monaten nach der 2 Impfung muss unbedingt eingehalten werden.
Zweite Booster Impfung
Die Stiko-Empfehlung für eine zweite Boosterimpfung gilt generell für alle über 60 Jahre, für Bewohner und Betreute in Alten- und Pflegeheimen sowie Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (zum Beispiel Behindertenwerkstätten). Ebenfalls sollen Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren den zweiten Booster bekommen.
- 3 Monate nach der ersten Boosterimpfung
Die Empfehlung gilt ausserdem weiterhin für die Beschäftigen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt.
- 6 Monate nach der ersten Boosterimpfung
Bitte folgende Unterlagen zum Impftermin mitbringen:
Anamnese und Einwilligungserkärung | Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (rki.de)
- Einwilligungsbogen (ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben/ bei Minderjährigen ganz wichtig von einem Erziehungsberechtigen unterschrieben)
- Impfausweis
- Versichertenkarte